Allgemeines
Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns sind in unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegt; Aufträge werden nur unter Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgeführt; davon abweichende Bedingungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sämtliche Verkaufspreise bzw. die Preise unserer Angebote und Kostenvoranschläge sind, wenn nicht anders vereinbart, freibleibend, in österreichischer Währung, sowie, wenn nicht ausdrücklich ausgeworfen, exklusive Umsatzsteuer. Basis sind die am Angebotstag gültigen Löhne und Gehälter sowie die Material- und diversen Nebenkosten. Erhöhen sich diese Preisgrundlagen, so erhöhen sich unsere Preise im entsprechenden Verhältnis. Aufträge, erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Lieferung
Die von uns mitgeteilten Lieferzeiten/Montagezeiten bzw. Lieferfristen/Montagefristen sind stets unverbindlich. Die Lieferfrist/ Montagefrist beginnt erst nach der Klärung aller technischen Details. Sofern uns kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt werden kann, sind Schadenersatzansprüche unserer Kunden wegen verspäteter Lieferung (Verzug) oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Sobald die Ware unsere Versandstelle verlassen hat oder von uns montiert wurde, gilt die Lieferung bzw. deren Auftrag als erfüllt. Wir behalten uns technische Änderungen (insbesondere Konstruktions- und Formänderungen) während der Lieferzeit vor. Eine allfällige Verpackung wird von uns mit dem Selbstkostenpreis veranschlagt und nicht mehr zurückgenommen. Waren, die von unseren Kunden als versandfertig bzw. montagefertig gemeldet werden, lagern auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern die Waren nicht innerhalb von 3 Tagen vom Käufer abgerufen werden. Der Versand erfolgt auch bei frachtfrei vereinbarten Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte, sich nicht mehr in unserem Gewahrsam befindliche, sowie auch die montierte Ware, soweit nicht untrennbar verbunden, bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser ausschließliches Eigentum und ist von der übrigen Ware des Kunden getrennt zu lagern und gegen Feuer und Diebstahl ausreichend versichert zu halten. Weiters wird ausdrücklich verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart. Danach sind Sie verpflichtet, in Ihren Geschäftsbedingungen mit Ihren Käufern, Abnehmern etc. dafür Sorge zu tragen, dass darauf hingewiesen wird, dass an der von meiner Mandantschaft gelieferten oder montierten Ware Eigentumsvorbehalt besteht und erst bei gänzlicher Bezahlung der Forderung unserer Firma auch Ihr Kunde freies Eigentum erwirbt. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behalten wir uns vor, Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend zu machen. Verpfändungen unserer Ware oder Sicherungsübereignungen an Dritte sind nicht zulässig. Von Pfändungen oder Zugriffen dritter Personen auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten oder montierten Waren sind wir sofort auf schnellstem Wege zu verständigen. Der Käufer verpflichtet sich, Forderungen, die aus einer eventuellen Veräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware resultieren, abzutreten, und zwar in der Höhe, in der unsererseits Forderungen an den Käufer bestehen. Die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind vom Käufer ausreichend zu versichern; die Versicherungspolizze ist zu unseren Gunsten zu vinkulieren.
Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist die gesamte Rechnungssumme zahlbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden automatisch Zinsen in der Höhe der banküblichen Kreditzinsen in Anrechnung gebracht. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem Vertragsabschluss bekannt wurden, und die geeignet sind, an der Kreditwürdigkeit des Käufers zu zweifeln, berechtigen uns, sämtliche Forderungen an den Käufer, bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung, fällig zu stellen und von sämtlichen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Ein daraus eventuell resultierender Schaden ist uns in voller Höhe zu ersetzen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Gegenforderungen oder Forderungen wegen erhobener Mängelrüge auf den Kaufpreis aufzurechnen. Vertragsstornierungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Bei einer Vertragsstornierung durch den Käufer sind wir berechtigt, den erlittenen Schaden und den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung unserer ordnungsgemäßen Leistung sind wir berechtigt, entweder auf Zahlung zu bestehen oder wahlweise den Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zu erklären, unsere Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen und Ansprüche wegen Schadenersatz, Verdienstentgang etc. geltend zu machen. Dieses Recht steht uns auch für Teilleistungen zu.
Gewährleistung
Reklamationen sind unverzüglich nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und jedenfalls vor deren Verarbeitung oder Nutzung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel zu erheben. Eine eventuelle Vergütung von Transportbeschädigungen ist nur dann möglich bzw. von der Versicherung gedeckt, wenn der Kunde den Transportschaden auf dem Lieferschein vermerkt und dieser vom Fahrer bestätigt wird. Eine Warenannahme unter Vorbehalt ist grundsätzlich nicht möglich. Die üblichen Toleranzen sowohl hinsichtlich des Materials als auch der Ausführung bzw. auch der Montage werden ausdrücklich vorbehalten. Für auftretende Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung der von uns gelieferten Waren übernehmen wir keinerlei Haftung. Reklamationen wegen unvollständiger Lieferung sind unverzüglich schriftlich nach Empfang der Ware bei uns geltend zu machen. Werden die Zahlungsbedingungen vom Käufer nicht eingehalten, so besteht unsererseits keine Gewährleistungspflicht. Für die Teile, die nicht von uns hergestellt wurden, haften wir nicht. Weitergehende Ansprüche des Kunden, wie etwa Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang usw., sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung wird nach unserer Wahl entweder durch die Reparatur oder durch den Ersatz der fehlerhaften Ware erfüllt.
Gefahrenhinweise
Für unsere Produkte und Gewerke können wir nur dann haften, wenn diese unter Beachtung der jeweils aktuellen Vorschriften und technischen Richtlinien von Ihnen weiterverarbeitet bzw. in Gebrauch genommen werden. Für von uns gelieferte Lüftungseinrichtungen, Zubehör etc. haften wir nur, sofern unsere Gebrauchsanweisungen sowie die jeweils aktuell gültigen Vorschriften und technischen Richtlinien von Ihnen beachtet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass jede widmungswidrige und denkunmögliche Verwendung unserer Waren sowie des Zubehörs eine wie auch immer geartete Haftung unsererseits verhindert.